DRV-Barke Hessen

Seit 2007 wird die DRV-Barke “Hessen” vom Mündener Ruderverein betreut. Sie kann mit acht Riemen-Ruderern – je vier Ruderer sitzen dabei auf der Steuerbord- und Backbord-Seite – sowie zwei Steuerleuten gefahren werden. Die Barke kann nach Terminabsprache mit den Betreuern von Rudervereinen einschließlich Trailer gemietet werden.

Barke „Hessen“ Unser Barken-Team Als Betreuer für die Barke wurde vom MRV Dr. Hans-Joachim Heinemann benannt

Auskünfte über Termine, Kosten und weitere Einzelheiten über die Barke können beim Betreuer erfragt werden.

E-Mail: barke_hessen_drv_mrv@t-online.de.

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Nutzungsbedingungen
 (gemäß der Amtl. Bekanntmachung Nr. 4890 vom 15. Januar 2019)

Die Aufwandsentschädigung wird erhoben, um die Nutzer zur pfleglichen Behandlung anzuhalten, den Aufwand der Betreuer zu mindern, Reparaturen auszuführen und die Barke zu erhalten. Die Aufwandsentschädigung deckt nicht die Kosten für die Bootsbereitstellung. Den Nutzern steht kein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem DRV zu, der sich aus teilweise mangelhafter Gebrauchsfähigkeit ergibt. Jeder Nutzer ist mitverantwortlich für die Erhaltung der Barke und trägt damit zur Zufriedenheit der nachfolgenden Nutzer bei. Spenden zum Erhalt der Barke sind willkommen.

Mit der Anmeldung ist eine anteilige Vorauszahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro unmittelbar mit der Terminbestätigung zu zahlen, die mit der gesamten Aufwandsentschädigung verrechnet wird. Damit wird die Reservierung verbindlich. Die Vorauszahlung verfällt vollständig, wenn die Fahrt nicht angetreten wird und der Rücktritt von der Reservierung nicht einen Monat vor Antritt der Fahrt beim Betreuer bekannt gegeben wird. Bei Rücktritt von der Anmeldung können die Verfügungsberechtigten Unkosten von der Aufwandsbeteiligung einbehalten. Leistungen der Betreuer, wie Transporte, Hilfen bei den Wanderfahrten usw. betreffend, sind mit den Betreuern abzustimmen und zu vergüten. Der Transport der Barke durch die Betreuer wird empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Benutzer, deren Vereine nicht Mitglied im DRV sind, können die Leistungen des DRV, wie beispielsweise Versicherung der Boote und geringe Aufwandsentschädigungen nicht in Anspruch nehmen. Bei Ausleihen an Nichtmitglieder des DRV ist die volle Kostendeckung, der Versicherungsschutz, die Betreuung usw., die durch den Verband getragen und organisiert wird, zu übernehmen. Im Rahmen der organisatorischen Kostendeckung sind durch diese Vereine oder Ruderer die doppelten Aufwandsentschädigungen zuzüglich der gültigen MwSt. zu zahlen.

Für die Barke ist ein heimatliches Ruderrevier festgelegt worden, das die unmittelbaren angrenzenden Flussläufe mit einer maximalen Entfernungen von ca. 300 Kilometern umfasst. Wird dieses verlassen, sind zusätzlich 50 € für zusätzliche Fahrleistungen zu entrichten:

Tag: 185,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 293,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 394,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 489,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 577,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 658,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 732,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 801,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 863,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 917,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 965,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 1.007,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 1.042,- € (Barke inkl. Hänger)

Tag: 1.071,- € (Barke inkl. Hänger)

Fahrtenleiter mit mehreren Barkenfahrten bei uns in einem Jahr dürfen diese als eine Fahrt mit der gesamten Anzahl an Ausleihtagen günstigeren Aufwandsentschädigungen ausleihen. Sie müssen aber die volle Summe bei der ersten Fahrt entrichten.

Kaution, Schäden und Versicherung

Für die Nutzung von Barke und Trailer wird eine Kaution in Höhe von 450 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe (sauber und ohne Schäden) zurückerstattet wird. Schäden müssen bei Übernahme des Bootes benannt sein. Alle nicht benannten Schäden an Barke, Trailer und Zubehör gehen zu Lasten des Nutzers. Mögliche Versicherungsleistungen entfallen und die Kosten werden mit der Kaution verrechnet, Ausnahmen bilden Verschleißschäden. Reparaturen, die vom Betreuer auszuführen sind und ungenügende Reinigung werden mit der Kaution verrechnet. Die Kaution wird frühestens zwei Wochen nach Abschluss der Fahrt zurückgezahlt.

Auftretende Schäden sind dem Betreuer mit einer Beschreibung des Schadenshergangs zu melden, um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Sofortige Schadensmeldungen helfen dem Verursacher eigene Kosten zu sparen. Die Schadensanzeigen sind unmittelbar nach Schadeneintritt bzw. am Fahrtende zu erstellen. Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, sind durch die Benutzer bzw. Entleiher zu tragen.

Für verdeckte Schäden verfällt die Haftung der Nutzer nicht, da solche Schäden meistens erst bei der nächsten Nutzung sichtbar werden. Für diese Art der Schäden kann der Nutzer innerhalb eines halben Jahres zur Ersatzleistung herangezogen werden.

Kontakt

Ansprechpartner/in:

Hans-Joachim Heinemann