Satzung des Mündener Rudervereins e. V., Hann. Münden, vom 27.09.1946, neugefasst und ergänzt am 20.11.1956 und am 21.03.1957, eingetragen am 06.11.1957 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hann. Münden, neugefasst am 16.02.1978, eingetragen am 18. Mai 1978 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hann. Münden, ergänzt am 02.03.1995, ergänzt am 17.03.2005, erneut ergänzt am 07.03.2019, erneut ergänzt am 04.03.2023.
Die Organe des Vereins sind:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Hann. Münden, die das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.